Naturschutzberatung für Landnutzer
Als Naturschutzberater für Landnutzer sind wir in den Altkreisen Annaberg und Chemnitzer Land sowie der Stadt Chemnitz tätig mit dem Ziel einer Kooperation von Landwirtschaft und Naturschutz.
Dort bieten wir Landnutzern eine konkrete Vor-Ort-Information und fachliche Begleitung mit dem Ziel einer verbesserten naturschutzgerechten Nutzung von Flächen und weiteren Betriebsressourcen.
Unser Beratungsangebot umfasst:
- Information der Landnutzer über Schutzziele und Anforderungen des Naturschutzes im Betrieb sowie der Fördermöglichkeiten
- Beratungen zur aktuellen Förderperiode 2023 - 2027
- konkrete schlagbezogene Information und Beratung mit Abstimmung geeigneter Bewirtschaftungs- und/oder Pflegemaßnahmen
- detaillierte fachliche Einschätzung potentieller Flächen für Naturschutzmaßnahmen (Vor-Ort-Besichtigung mit umfassender Kartierung und Dokumentation) vor der Beantragung
- Einzelflächenbezogene fachliche Begleitung während des Verpflichtungszeitraumes der Richtlinien Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AuK/2023)
Außerdem schulen wir interessierte Landwirte für die Maßnahmen "Ergebnisorientierte Honorierung artenreichen Grünlandes" (EOH, ÖR 5 bzw. GL 1). Wir bieten interessierten Betrieben für die gezielte Beurteilung der Zuwendungsvoraussetzungen eine Begehung auf ausgewählten Schlägen an und stellen auf Anfrage das entsprechende Informationsmaterial bereit.
Unsere Beratungsleistungen sind für die Landnutzer kostenlos.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne unter der Rufnummer 03733/596770 oder info@lpvme.de.
Die Naturschutzberatung wird 01.01.2025 bis 31.12.2028 im Rahmen der Richtlinie „Natürliches Erbe (RL NE/2023)“ aus Mitteln der Europäischen Union (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes-ELER) und des Freistaates Sachsen gefördert.
Im Beratungsjahr 2025 wurden in den beiden Beratungseinheiten Annaberg sowie Chemnitzer Land und der Stadt Chemnitz insgesamt 61 Betriebe/Landnutzer auf 198 Schlägen beraten.
Der Schwerpunkt lag dabei vor allem auf Beratungen im Rahmen der Beantragung von Maßnahmen für Flächen des Agrar-Förderprogrammes für Ökoregelungen und AuK - speziell für ÖR5 / GL 1 und GLB -Maßnahmen, aber auch für alle anderen Grünlandmaßnahmen.